Gemäß Artikel 28 der DSGVO ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) dann erforderlich, wenn Sie als Nutzer unserer Produkte personenbezogene Daten verarbeiten. Wenn Sie einen AV-Vertrag mit uns abgeschlossen haben, so verpflichten wir uns Ihnen gegenüber, die Pflichten eines Auftragsverarbeiters nach Artikel 28 einzuhalten.
Im AV Vertrag müssen Sie als Auftraggeber angeben, welche Datenarten Sie erheben, verarbeiten oder nutzen (Punkt 1.2). Dabei sind die Datenarten gemeint, die Sie beispielsweise auf Ihrer Webseite in einem Kontaktformular abfragen (Personenstammdaten), oder in Ihrem Shop nutzen (Vertragsstammdaten, Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten). IP Adressen werden über die Access-Logs serverseitig erfasst, werden also auch innerhalb Ihres Verantwortungsbereiches erfasst.
Weiterhin ist der Kreis der durch den Umgang Betroffenen anzugeben (Punkt 1.3.). Hier sind beispielsweise über ein Kontaktformular verarbeitete Daten der betroffene Kreis Kunden und Interessenten. Wenn Sie über Ihren Shop mit Lieferanten Daten verarbeiten, sind diese ebenfalls als Kreis der Betroffenen anzugeben.
Sollten Sie unsicher sein was hier anzugeben ist, beraten Sie sich bitte mit einem Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalt, oder Sie informieren sich dazu auf den Webseiten der Landesdatenschutzbeauftragten.
Hier können Sie eine Rohfassung des AV-Vertrages mit uns beauftragen. Bitte schicken Sie diesen dann ergänzt um Ihre Angaben und unterschrieben an uns zurück, gerne auch per Fax an die 06371-953337.