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Nachstehender wichtiger Beitrag unseres Partners eRecht24.de: Wir hatten bereits darüber berichtet, dass das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht der Auffassung ist, dass sämtliche Kontaktformulare auf Webseiten nur noch verschlüsselt angeboten werden dürfen. Dazu gibt es nun erste Abmahnungen von Seitenbetreibern mit unverschlüsselten Kontaktformularen.

Worum geht es?

  • 13 Abs.7 TMG verlangt von Seitenbetreibern ein „anerkanntes Verschlüsselungsverfahren zum Schutz von personenbezogenen Daten“ auf Webseiten. Dies betrifft nicht nur Kontaktformulare, sondern erst Recht alle Bestellprozesse auf Webseiten und Shops.

Was sollten Sie tun?

Prüfen Sie, ob Sie auf Ihrer Webseite ein Kontaktformular anbieten. Wenn ja, sorgen Sie umgehend für eine entsprechende Verschlüsselung der Prozesse.
Für Bestellprozesse auf der Webseite und in Shops gilt dasselbe: Ohne (https)Verschlüsselung riskieren Sie Abmahnungen.

Quelle: eRecht24.de

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